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Tipp
 
Mitgliedschaft
 
Beitragsordnung young sports e.V.
 
Mitgliedsbeiträge
 
Arten der Mitgliedschaft Beiträge in Euro pro Monat Beiträge in Euro pro Quartal
Normaler Mitgliedsbeitrag 20,- € 60,- €
Beitrag für sozial benachteiligte Mitglieder* 10,- € 30,- €
Familienbeitrag pro Person 15,- € 45,- €
Beitrag pro Schüler/in im Rahmen einer Kooperation Verein - Schule 10,- € 30,- €
Beitrag im Bereich Kitasport pro Kind 6,- € 18,- €

*die soziale Benachteiligung ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, wonach er individuell gesondert entscheidet!
Mitgliedsbeiträge sind Quartalsbeiträge und jeweils fällig zu Beginn des Quartals und zahlbar bis zum 15. des Folgemonats. Bei Eintritt während des laufenden Quartals wird bis zum Ende des laufenden Quartals monatlich abgerechnet.

Begehrt ein Mitglied die Änderung in der Art der Mitgliedschaft so ist die Änderung gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Soll die Änderung während des Quartals erfolgen, ist der Beitrag entsprechend den Vorgaben, wie im Absatz 2 beschrieben, zu berechnen.

Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen eine Beitragsermäßigung gewähren (siehe Satzung, §15). Hingegen sind der Erlass oder die Ermäßigung von Beiträgen für zurückliegende Zeiträume ausgeschlossen.

Anträge, Erklärungen usw. bitte nur an die Geschäftsstelle versenden.

Ein Mitglied kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf den Schluss eines Quartals durch schriftliche, dem Vorstand gegenüber abzugebende Erklärung aus dem Verein ausscheiden. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt aber drei Monate.
 
Der Mitgliedsantrag zum Download (PDF)
 
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