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| Mitgliedschaft |
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| Beitragsordnung young
sports e.V. |
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| Mitgliedsbeiträge |
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| Arten
der Mitgliedschaft |
Beiträge
in Euro pro Monat |
Beiträge
in Euro pro Quartal |
| Normaler
Mitgliedsbeitrag |
20,-
€ |
60,-
€ |
| Beitrag
für sozial benachteiligte Mitglieder* |
10,-
€ |
30,-
€ |
| Familienbeitrag
pro Person |
15,-
€ |
45,-
€ |
| Beitrag
pro Schüler/in im Rahmen einer
Kooperation Verein - Schule |
10,-
€ |
30,-
€ |
| Beitrag
im Bereich Kitasport pro Kind |
6,-
€ |
18,-
€ |
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*die soziale Benachteiligung ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen, wonach er individuell
gesondert entscheidet!
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Mitgliedsbeiträge
sind Quartalsbeiträge und jeweils fällig
zu Beginn des Quartals und zahlbar bis zum
15. des Folgemonats. Bei Eintritt während
des laufenden Quartals wird bis zum Ende des
laufenden Quartals monatlich abgerechnet.
Begehrt ein Mitglied die Änderung in
der Art der Mitgliedschaft so ist die Änderung
gegenüber dem Vorstand schriftlich zu
erklären. Soll die Änderung während
des Quartals erfolgen, ist der Beitrag entsprechend
den Vorgaben, wie im Absatz 2 beschrieben,
zu berechnen.
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten
Einzelfällen eine Beitragsermäßigung
gewähren (siehe Satzung, §15). Hingegen
sind der Erlass oder die Ermäßigung
von Beiträgen für zurückliegende
Zeiträume ausgeschlossen.
Anträge, Erklärungen usw. bitte
nur an die Geschäftsstelle versenden.
Ein Mitglied kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist
von zwei Wochen auf den Schluss eines Quartals
durch schriftliche, dem Vorstand gegenüber
abzugebende Erklärung aus dem Verein
ausscheiden. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft
beträgt aber drei Monate. |
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| Der
Mitgliedsantrag zum Download (PDF) |
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